Alles über Pelletheizungen: Die Förderungen 2024
Bis zu 70 % Förderung
Bis zu 70 % Förderung
Ab dem neuen Jahr 2024 bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Förderungen für Pelletheizungen an, mit der bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (z.B. Handwerker- und Materialkosten) übernommen werden. Für die Installation eines neuen Heizsystems wie Pelletheizungen erhalten Sie eine Grundförderung von 30 %. Diese finanzielle Unterstützung steht privaten Eigentümern, Vermietern, Unternehmen, Organisationen und Kommunen für sämtliche Wohn- und Nichtwohngebäude zur Verfügung.
Zusätzlich können durch den Einkommens- und Klimabonus bis zu 70 % Förderung gesichert werden. Der Förderzuschuss ist auf höchstens 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Auf diese Weise können durch den Förderzuschuss für Pelletheizungen bis zu 9.000 € eingespart werden.
In diesem Jahr ist auch eine Einzelförderung für Pelletheizungen möglich. Bisher wurden Pelletheizungen nur in Verbindungen mit Solarthermie und Wärmepumpen gefördert. Die Umsetzungsfrist beträgt in der Regel 36 Monate.
Folgende Kombinationen mit Pelletheizungen sind zusätzlich möglich:
- Solarthermie
- Wärmepumpe zur Warmwasseraufbereitung
Anträge können bereits ab dem 01.01.2024 gestellt werden. Für eigengenutzte Einfamilienhäuser ist die Antragstellung ab Anfang März möglich.
Gut zu
wissen!
Die Antragstellung für den staatlichen Zuschuss müssen über einen Energieeffizienz-Experten erfolgen. Energie Effizienz Profi bietet dieses deutschlandweit als einfachen Service an. Die Antragstellung wird sogar innerhalb von 48 Stunden umgesetzt. Dieser Service beinhaltet sowohl die Beratung als auch die Unterstützung bei der Antragstellung und wird ebenfalls mit 50 Prozent gefördert.
Schnell & einfach zu Fördermitteln:
Mit dem Antragsservice von Energie Effizienz Profi.
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So leicht geht‘s:
2.
Sie teilen Hausdaten und Dokumente digital.
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Wir stellen den Förderantrag in nur 48 Stunden.
4.
Bis zur Auszahlung der Fördermittel sind wir an Ihrer Seite.
Die neuen Förderungen 2024 für Pelletheizungen
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Tausch der Pelletheizungen zwischen 30 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen.
Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.
Für den Bundeshaushalt 2024 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.
Ja. Pro Wohneinheit werden maximal 30.000 Euro gefördert.
In den meisten Fällen ja. Eine Entscheidung sollte aber immer erst nach fachlicher Beratung erfolgen.
Ja. Beim Tausch von Pelletheizungen in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, mit einem Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, gibt es beispielsweise einen Zuschuss vom Staat von 70 %. Der geringste Förderzuschuss liegt bei 30 %.
Bis zu
70 % Förderung
Ihr Förderantrag in 48 Stunden
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Sie möchten energetisch sanieren und Fördermittel beantragen? Dann nutzen Sie unsere Expertise und unseren Service. Wir übernehmen die Antragstellung, prüfen alle Rechnungen und sorgen für die Auszahlung Ihrer Förderung. Während der Umsetzung steht Ihnen unser Team jederzeit zur Seite. So kommen Sie ganz sicher auf Ihre Kosten.
Die Energieberatung durch unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten wird zu 50 % gefördert.
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Bis zu 40 % Förderzuschuss
Wärmepumpe:
Mit Umgebungsenergie
25 %
Solarthermie:
mit Sonnenenergie
Bis zu
20 %